
Zum Thema Krankmeldung regelt das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) im § 43, Absatz 2 (SchulG) folgendes:
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- Am ersten Fehltag rufen Sie bitte im Sekretariat (02941 22023) an.
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- Teilen Sie der Schule schnellstmöglich mit, wie lange Ihr Kind fehlen wird.
- Am ersten Tag, an dem das Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie dem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit, die dann beim Klassenlehrer abgegeben wird.
In dieser Entschuldigung müssen enthalten sein:-
- Ort
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- Datum
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- Fehlzeitraum
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- Grund des Schulversäumnisses
- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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Ein Ausbruch ist gegeben, sobald die erste Erkrankung auftritt. Grundsätzlich knüpfen sich daran verschiedene Schutzmaßnahmen an. An allen Schulen besteht bei Ausbruch vor allem der folgenden Infektionskrankheiten eine erhöhte Gefährdung für die schwangere, nicht immune Lehrerin:
Während der gesamten Schwangerschaft:
Masern, Mumps, Windpocken, Hepatitis A, Hepatitis B, Scharlach, Keuchhusten, Grippe (Influenza) und Ringelröteln
Ab Ende 20. Schwangerschaftswoche:
Röteln
Beim Auftreten der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen in einer Schule ist durch die Eltern sofort die Schulleitung zu informieren. Durch die Schulleitung/Schulaufsicht ist dann unverzüglich eine Beratung und ggf. Untersuchung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst zu veranlassen.
Infektionskrankheit Wiederzulassung zum Unterricht
Masern Wiederzulassung am 15. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Mumps Wiederzulassung am 26. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Windpocken Wiederzulassung am 29. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Röteln Wiederzulassung am 22. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Ringelröteln Wiederzulassung am 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Keuchhusten Wiederzulassung am 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Scharlach Wiederzulassung am 5. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Grippe (Influenza) Wiederzulassung am 6. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Hepatitis A Wiederzulassung am 51. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Hepatitis B Wiederzulassung kann nur im Einzelfall entschieden werden.